Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 28. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Deniz Erginos, Minty Software, Hauptstr. 37, 76872 Steinweiler („Minty Software“) und seinen Auftraggebern über Beratung, Softwareentwicklung, Apps, Websites, KI-Lösungen und zugehörige Leistungen.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließt Minty Software nicht ab.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Minty Software ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Erstgespräch und Angebot sind kostenlos und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von Minty Software in Textform annimmt, zum Beispiel per E-Mail. Ein Angebot gilt 30 Tage, sofern es nichts anderes angibt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Leistungen, die dort nicht genannt sind, sind nicht geschuldet.
(2) Änderungen und Erweiterungen vereinbaren die Parteien in Textform. Sie können Vergütung und Zeitplan ändern.
(3) Minty Software darf zur Erfüllung geeignete Unterauftragnehmer einsetzen und Dienste Dritter einbinden, etwa für Hosting oder KI-Modelle. Die Verantwortung für die eigene Leistung bleibt bei Minty Software.
(4) Zeitangaben im Angebot sind Planwerte. Verbindlich sind Termine nur, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Fehlende Mitwirkung des Auftraggebers oder höhere Gewalt verlängern Fristen angemessen.
§ 4 KI-Check
(1) Der KI-Check ist eine Analyse- und Beratungsleistung. Er umfasst einen Workshop und einen schriftlichen Fahrplan. Eine Umsetzung ist nicht enthalten.
(2) Die Vergütung beträgt 490 €. Beauftragt der Auftraggeber innerhalb von drei Monaten nach Übergabe des Fahrplans ein Umsetzungsprojekt bei Minty Software, wird sie voll auf dessen Preis angerechnet.
(3) Der Fahrplan enthält fachliche Einschätzungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die nötigen Informationen, Inhalte, Zugänge und Testdaten bereit, benennt einen Ansprechpartner und prüft Zwischenstände zeitnah.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er die bereitgestellten Inhalte und Daten verwenden darf und dass ihre Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die Preise aus dem Angebot. Ein Festpreis gilt für den im Angebot beschriebenen Umfang.
(2) Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnet Minty Software keine Umsatzsteuer.
(3) Sofern das Angebot nichts anderes regelt, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Abschlagszahlungen richten sich nach dem Angebot.
(4) Kosten für Dienste Dritter, etwa Hosting, KI-Nutzung oder Gebühren der App Stores, trägt der Auftraggeber, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht.
§ 7 Abnahme
(1) Der Auftraggeber nimmt Werkleistungen ab, wenn sie im Wesentlichen vertragsgemäß sind. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn Minty Software dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB).
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die im Vertrag vorgesehenen Zwecke. Weitergehende Rechte, etwa ausschließliche Rechte oder die Herausgabe von Quellcode, bestehen nur, wenn das Angebot sie ausdrücklich vorsieht.
(2) Rechte an vorbestehenden Komponenten, Bibliotheken, Werkzeugen und allgemeinem Know-how, die Minty Software unabhängig vom Auftrag entwickelt hat oder in mehreren Projekten nutzt, verbleiben bei Minty Software. Der Auftraggeber darf sie als Teil der Arbeitsergebnisse nutzen.
(3) Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen.
(4) Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
§ 9 KI und Dienste Dritter
(1) KI-Systeme liefern Ergebnisse auf Grundlage von Wahrscheinlichkeiten, die fehlerhaft sein können. Minty Software richtet Lösungen wie im Angebot beschrieben ein, schuldet aber keine fehlerfreien KI-Ergebnisse. Der Auftraggeber prüft Ergebnisse, bevor er sie für Entscheidungen mit rechtlicher oder wirtschaftlicher Wirkung verwendet.
(2) Für Dienste Dritter gelten deren Bedingungen. Für ihre Verfügbarkeit sowie für Preis- und Funktionsänderungen ist Minty Software nicht verantwortlich, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.
(3) Der Auftraggeber ist für den rechtmäßigen Einsatz der Lösungen in seinem Betrieb verantwortlich, insbesondere für Informationspflichten gegenüber seinen Kunden und Beschäftigten.
§ 10 Mängel
(1) Mängel beseitigt Minty Software nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Der Auftraggeber meldet Mängel in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.
(2) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht bei Arglist und nicht für Schadensersatzansprüche nach § 11 Abs. 1.
(3) Kein Mangel liegt vor, wenn ein Fehler auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf eine nicht vereinbarte Einsatzumgebung oder auf Änderungen von Diensten Dritter zurückgeht.
§ 11 Haftung
(1) Minty Software haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Minty Software nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet Minty Software nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
§ 12 Betrieb und Wartung
Hosting, Wartung und Support vereinbaren die Parteien gesondert. Inhalt, Vergütung und Laufzeit ergeben sich aus dem Angebot. Ohne andere Vereinbarung können beide Seiten laufende Leistungen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen.
§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch nach Vertragsende.
(2) Verarbeitet Minty Software im Auftrag personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 14 Referenzen
Minty Software nennt den Auftraggeber oder zeigt Arbeitsergebnisse als Referenz nur mit dessen vorheriger Zustimmung.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz von Minty Software. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, ebenfalls der Sitz von Minty Software.
(3) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.